Das Landesgericht Linz hat folgenschweres Urteil der ersten Instanz aufgehoben

Als am 29. Oktober 2016 in Linz eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum stattfand, organisierte das Bündnis „Linz gegen Rechts“, dem auch der KZ-Verband/VdA Oberösterreich angehört, eine Demonstration gegen dieses Treffen. Die Demonstrationsanmelderinnen, die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ), wurden daraufhin geklagt, weil während der Demonstration ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Demoroute entstand. Das Bezirksgericht Linz sprach den Klägern in erster Instanz einen Schadenersatz zu. Inklusive Prozesskosten hätten die beiden Jugendorganisationen eine Summe von 23.263,45 € bezahlen müssen.

Die Sozialistische und die Kommunistische Jugend Österreichs bestritten das erstinstanzliche Urteil wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und beantragten Klagsabweisung. Das Landesgericht Linz bestätigte nun als zuständiges Berufungsgericht das Vorbringen der beiden Jugendorganisationen und wies die Klage vollinhaltlich ab.

Das Recht auf Versammlung ist eines unserer unentbehrlichsten demokratischen Rechte!“, erklärt Harald Grünn, Landesvorsitzender des KZ-Verbandes/VdA OÖ und zeigt sich über den Ausgang des Berufungsverfahren erfreut: „Das Urteil des Landesgerichts Linz ist als wichtiger Erfolg zu werten, das Demonstrationsrecht in Österreich zu verteidigen.

Als überparteilicher Zusammenschluss von WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus und den jüngeren Generationen von Antifaschistinnen und Antifaschisten spricht sich der KZ-Verband/VdA Oberösterreich klar und unmissverständlich gegen jegliche Einschnitte demokratischer Grundrechte aus.