firsymbolMitte Dezember 2014 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine grundlegende Resolution (A/C.3/69/L.56/Rev.1) zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und anderer Praktiken, die Rassismus, rassistische Diskrimination, Xenophobie und damit verbundene Intoleranz schüren. Gleichzeitig werden alle Formen der Rehabilitierung der faschistischen Verbrechen und verbrecherischen Organisationen verurteilt.
Die Resolution erinnert an die Grundsätze des Nürnberger Kriegsverbrecher Prozesses und die Urteile, in denen unter anderem die SS mit allen ihren Teilen, insbesondere die Waffen-SS, als kriminelle Organisation erklärt und weitere Festlegungen zur Frage der Verbrechen gegen die Menschlichkeit getroffen worden seien, die bis heute Gültigkeit haben.

Die Erklärung bestätigt die Durban-Resolution vom September 2001: „Wir verurteilen den Fortbestand und das Wiederaufleben von Neonazismus, Neofaschismus und gewalttätigen nationalistischen Ideologien, die auf rassischen oder nationalen Vorurteilen gründen.“ Jegliche positive Bezugnahme auf das Nazi-Regime, seine Alliierten und verbundener Organisationen sollten verboten werden. Besorgt ist man über die Zunahme extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien in Parlamenten und darüber, dass traditionelle Parteien mit diesen Koalitionen eingehen.

Die beschlossene Erklärung verurteilt alle Praktiken, „die das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen“.

Die Erklärung schließt damit, „dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen.“

Die FIR dankt allen Staaten und Regierungen, die mit der Annahme dieser Resolution die Warnungen der antifaschistischen Kräfte in vielen Ländern vor dem Anwachsen neofaschistischer und extrem rechter politischer Gruppen, von Rassismus und fremdenfeindlicher Intoleranz unterstützen. Die FIR kann es nicht verstehen und akzeptieren, dass die meisten Staaten der Europäischen Union sich in der Abstimmung enthalten haben. Der italienische UN-Botschafter meinte zwar, man zweifele an der „Ehrlichkeit des Resolutionstextes“. Er konnte jedoch keinen Punkt nennen, der gegen die Grundsätze der Vereinten Nationen gestanden hätte.

Die internationale antifaschistische Bewegung sieht in dieser UNO-Resolution ein positives Signal, in Vorbereitung auf den 70. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, allen Versuchen der Rehabilitierung oder der Geschichtsvergessenheit entgegenzutreten.

Exekutivausschuss der FIR

Link zur UNO-Resolution: UNO-Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1 als PDF