Erklärung der FIR zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Wassilij Kononow
Vor zwei Jahren konnte die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten, die Dachvereinigung von Organisationen ehemaliger Widerstandskämpfer, Partisanen, Angehörigen der Anti-Hitler-Koalition, Verfolgten des Naziregimes und Antifaschisten heutiger Generationen aus über zwanzig Ländern Europas und Israels ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall des lettischen Partisanen Wassilij Kononow begrüßen. Dessen Verurteilung im Jahre 2004 in Riga wegen angeblicher Kriegsverbrechen 1944 wurde aufgehoben.
Zwei Jahre nach diesem Urteil, während die Welt den 65. Jahrestag des Sieges über den Faschismus feiert, hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein eigenes Urteil auf und bestätigt letztendlich das lettische Urteil gegen die antifaschistischen Kämpfer: Die lettischen Richter dürfen die Partisanen als „Kriegsverbrecher“ verurteilen. Der Europäische Gerichtshof stellt sich damit an die Seite der Geschichtsrevisionisten, die insbesondere in Lettland versuchen die SS-Freiwilligen als „Kämpfer für die Freiheit Lettlands“ zu rehabilitieren und zu glorifizieren. In den vergangenen Jahren marschierten am 18. März ehemalige SS-Freiwillige und Neofaschisten in Lettlands Hauptstadt Riga – unter dem Schutz der Polizei.
Wir erklären uns solidarisch mit Wassilij Kononow. Niemand kann und wird eine solche Entscheidung auf europäischer Ebene akzeptieren. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, jetzt ein deutliches Signal an alle europäischen Staaten zu geben, dass der Befreiungskampf der Völker gegen die faschistische Barbarei nicht geleugnet und kriminalisiert werden darf. Das Parlament sollte deutlich machen, dass der antifaschistische Widerstand eine Basis für die Entwicklung eines friedlichen Europas bis heute war und ist.
Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR),