Skandalöse Änderung des Opferfürsorgegesetzes – Kriminelle mit Widerstandskämpfern auf einer Stufe!
Die Anerkennung sogenannter „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer durch eine blitzartige Novellierung des Opferfürsorgegesetzes (OFG) verwässert den Opfer- und Widerstandsbegriff. Sowohl die Gesetzesänderung als auch die Berichterstattung dazu übersehen notwendige Differenzierungen zwischen tatsächlichem Widerstand gegen das NS-Regime und kriminellen Handlungen, wodurch die historische Integrität und Bedeutung des antifaschistischen Widerstands gefährdet sind.
Die jüngste Anerkennung der sogenannten „Berufsverbrecher“