Image Ungeheuerlich ist der nicht-rechtskräftige Freispruch für die 5 Aktivisten des BFJ (Bund freier Jugend), die wegen NS-Wiederbetätigung angeklagt waren, am Welser Landesgericht. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Die ersten Auswirkungen dieses Urteils zeigten sich bereits bei den Provokationen bei der Gedenkkundgebung in Wels und den Morddrohungen gegen antifaschistisch eingestellte Politiker wie den Welser Bürgermeister Koits, den Landtagsabgeordneten Trübswasser und andere bekannte Antifaschisten. Nach dem massiven Rechtsruck bei den NR-Wahlen gibt dieser Freispruch den Neofaschisten weiteren Auftrieb.